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FAQs

Wichtige Fragen und Antworten  

Welche Förderung kann man als Einzelmaßnahme erhalten?

Für weitere Effizienzmaßnahmen, also für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung, können auch künftig bis zu 20% Investitionszuschuss (15% Grundförderung plus ggf. 5% iSFP-Bonus bei Vorliegen eines im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellten individuellen Sanierungsfahrplans) beim BAFA beantragt werden.

Daneben steht allen Antragsstellenden ein zinsgünstiges Kreditangebot der KfW von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme (Ergänzungskredit) für die Finanzierung förderfähiger Sanierungsvorhaben zur Verfügung. Ein zusätzlicher Zinsvorteil aus Bundesmitteln für diesen Ergänzungskredit wird Eigentümerinnen und Eigentümern – von selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohneigentümergemeinschaften, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden - mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr gewährt. Die Zinsverbilligung wird ausschließlich für das selbstgenutzte Einfamilienhaus beziehungsweise die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt. Der Ergänzungskredit kann nach Vorlage der Zuschusszusage der KfW bzw. des Zuwendungsbescheides vom BAFA für das im Zuschuss geförderte Sanierungsvorhaben über die Hausbank/Geschäftsbank beantragt werden.

Welche Förderung ist für den Heizungstausch erhältlich?

Für alle Antragstellenden ist die Grundförderung von 30 % erhältlich; ggf. zuzüglich 5 % Effizienz-Bonus (Wärmepumpen) oder Emissionsminderungs-Zuschlag von pauschal 2.500 Euro (Biomasseheizungen).
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer sind zusätzlich der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % für den Austausch besonders alter, ineffizienter fossiler Heizungen und Biomasseheizungen erhältlich sowie ggf. der Einkommens-Bonus von 30 % (sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten wird).
Die selbstgenutzte Wohneinheit ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst bewohnte Haupt- oder alleinige Wohnung im Hauptwohnsitz. Wird mehr als eine Wohneinheit selbst genutzt, gilt im Sinne der Förderrichtlinie BEG EM nur eine Wohneinheit als selbst genutzt.Die drei neben der Grundförderung zur Verfügung stehenden Bonusförderungen (Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus sowie Effizienz-Bonus) oder Emissionsminderungs-Zuschlag ergänzen einander. Für private Selbstnutzende wird maximal ein Fördersatz von 70 % gewährt. Für Vermietende, Wohnungswirtschaft u.a. ist die Grundförderung von 30 % erhältlich; ggf. plus Effizienz-Bonus oder Emissionsminderungs-Zuschlag. So beträgt beispielsweise der maximal erhältliche Zuschuss für private Selbstnutzende bei max. förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro und einem Fördersatz von 70 % 21.000 Euro (im Falle einer besonders effizienten Biomasseheizung noch zuzüglich eines pauschalen Emissionsminderungs-Zuschlags von 2.500 Euro). Neu ist, dass die Zuschüsse für den Heizungstausch seit 2024 bei der KfW beantragt werden können (Ausnahme ist die Förderung von Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen, hier werden die Anträge weiterhin beim BAFA gestellt). Bei einem über die KfW geförderten Heizungstausch genügt die Einbindung eines Fachunternehmens. Sollte dennoch ein Energieeffizienz-Experte oder eine -Expertin eingebunden werden, können die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung nicht separat beim BAFA gefördert werden. Die Kosten der Fach- und Baubegleitung werden bei der KfW mit den Fördersätzen des Heizungstausches als Umfeldmaßnahme gefördert. Daneben steht allen Antragsstellenden ein zinsgünstiges Kreditangebot der KfW von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme (Ergänzungskredit) für die Finanzierung förderfähiger Sanierungsvorhaben zur Verfügung. Ein zusätzlicher Zinsvorteil aus Bundesmitteln für diesen Ergänzungskredit wird Eigentümerinnen und Eigentümern – von selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohneigentümergemeinschaften, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden - mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr gewährt. Diese Zinsverbilligung wird ausschließlich für das selbstgenutzte Einfamilienhaus beziehungsweise die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt. Der Ergänzungskredit kann nach Vorlage der Zuschusszusage der KfW bzw. des Zuwendungsbescheides vom BAFA für das förderfähige Sanierungsvorhaben über die Hausbank/Geschäftsbank beantragt werden.
Welche Heizungen können gefördert werden?
Es können folgende Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert werden (siehe Tabelle). Nicht förderfähig sind Stromdirektheizungen.

Welcher Preis wird für die Elektroinstallation im Neubau veranschlagt?

Als ersten Anhaltspunkt kann für eine einfache Standardinstallation 3-5% der Gesamtkosten veranschlagt werden. Die Kosten steigen mit höheren Anforderungen, wie z.B. Alarmanlage, Überwachungsanlage, Bustechnik und Smart-Home-Anwendungen.

Wie soll ich bei einem Stromausfall handeln?

Sie sollten zuerst prüfen, ob nur Sie davon betroffen sind oder mehrere Wohnungen bzw. Häuser. Bei einem allgemeinen Ausfall sollten Sie Ihren Netzbetreiber kontaktieren. Wenn nur Sie davon betroffen sind, dann sollten Sie uns kontaktieren.

Was ist ein FI-Schutzschalter?

Ein Fehlerstromschutzschalter(FI-Schutzschalter) befindet sich in Ihrer Verteilung und schützt Sie vor tödlichen Stromschlägen im Falle eines Fehlers. Wichtig ist eine regelmäßige Überprüfung der Funktion. Dazu sollten Sie den Prüfknopf des FI-Schutzschalter drücken.