Energieausweis

Energieausweis: Miete, Verkauf, Pacht

Energieausweis

Beim Verkauf, der Vermietung und der Verpachtung von Immobilien ist ein Energie­ausweis nach § 29 Abs. 1 EnEV Pflicht. Es ist also fast jeder Eigen­tümer von Wohn­gebäuden betroffen. Aus­genommen sind denkmal­geschützte Gebäude und solche, die kleiner als 50 m² sind. Zusätzlich ist der Energie­ausweis relevant für alle Eigentümer, die ein neues Wohn­gebäude errichten wollen.

Der Energieausweis ist ein Dokument, welches das jeweilige Gebäude energetisch bewertet. Unter­schieden wird dabei zwischen dem Energie­verbrauchs­ausweis und dem Energie­bedarfs­ausweis. Der Verbrauchs­ausweis beruht auf dem tat­säch­lichen Energie­verbrauch, der Bedarfs­ausweis auf einem theoretischen Berechnungs­modell, das den energe­tischen Zustand des Gebäudes unabhängig vom Nutzer­verhalten bewertet. Diese erforder­liche Daten­erhebung ist häufig unübersicht­lich. Deshalb ist meine fach­kompetente Hilfe als qualifi­zierter Energie­berater für Sie vorteilhaft.

Ein weiterer wichtiger Hinweis ist die Haftung. Normaler­weise liegt die Haftung immer beim Urheber der Daten, somit meist beim Eigentümer. Bei fehler­haften Daten und Informa­tionen kann ein hohes Buß­geld auf Sie zukommen. Wenn die Daten von mir erhoben werden, bin ich für die Fehler verant­wortlich. Ich übernehme diese Verantwortung und wirke beim Erstellen der Energieausweise mit.

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